Gegenstand der Förderung
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert mit dem Sonderprogramm zum Denkmalschutz wertvolle Kulturdenkmäler, die unter Denkmalschutz gestellt sind. Die Mittel stehen für Maßnahmen an national bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden unbeweglichen Kulturdenkmälern zur Verfügung. Gefördert werden demnach Maßnahmen, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege der mit dem Sonderprogramm zum Denkmalschutz wertvolle Kulturdenkmäler dienen. Die Geltungsdauer der Förderung trat am 01.07.2022 in Kraft und gelte bis zum 31.12.2026.
Klingbeil sehe durch die Förderung auch Chancen für die Region: „Unsere Heideregion bietet viel wertvolles Kulturgut, das es für die Zukunft zu erhalten gilt. Die vom Bund zur Verfügung stehenden Mittel bieten großartige Voraussetzungen, weiter in unsere Region zu investieren und den Charakter der Lüneburger Heide mit seinen vielen Kulturdenkmälern lange und nachhaltig aufrechtzuerhalten“.
Informationen und Antragsstellung
Der Projektantrag ist schriftlich mit einem Ausgaben- und Finanzierungsplan bei der für den Denkmalschutz zuständigen Stelle des Landes einzureichen. Weitere Informationen zum Denkmalschutz-Sonderprogramm sowie den Antrag zur Förderung finden Sie hier.